Selbstwerbung (richtiger und besser wäre die Bezeichnung "Kauf von Holz auf dem Stock -Stockkauf-") ist eine Form des Holzhandels. Das ausführende Unternehmen (Holzhändler) führt die Holzwerbung in eigener Regie aus und übernimmt damit die gesamte Kostenseite aus Flächenvorbereitung, Holzernte, Rückung, Abfuhr, Handel und was sonst noch so dazugehört. Der Waldbesitzer erhält einen erntekostenfreien Festbetrag (Stockgeld) je Sortiment und Menge, der, vor Beginn der Maßnahme, vereinbart wird.
Soweit die Theorie.
Wie sieht es nun in der Praxis aus?
Sie sind im Besitz von Waldflächen? Dann kennen Sie das Problem. Sie möchten auch einmal mit Ihren Wald Geld verdienen und nicht immer nur zahlen müssen. OK. Lassen Sie sich ein Angebot erstellen. In diesem Angebot werden die Sortimente, die in Ihrem Wald anfallen können, festgelegt und für jedes Sortiment ein Preis je Mengeneinheit geboten. Die Preise richten sich nach der aktuellen Holzmarksituation und schwanken in der Regel etwas zwischen den verschiedenen Anbietern. Wenn Sie das Angebot geprüft und verglichen haben, am besten mit dem für Sie zuständigen Revierleiter als unabhängigen Sachverständigen, können Sie jetzt das Unternehmen beauftragen, die Leistungen durchzuführen. Im Selbstwerbungsvertrag sollten Sie die Angebotspreise nach Sortiment und Mengeneinheit wieder finden. So, nun können Sie sich zurücklehnen. Das Unternehmen wird die Arbeiten durchführen und das geworbene Holz nach Sortimenten getrennt, in der Nähe Ihrer Flächen, poltern (Holzhaufen aufsetzen). Jetzt erfolgt die Mengenermittlung. Gehen Sie sicher und ziehen Sie einen Forstbeamten dabei hinzu, denn jetzt geht's ums Geld. Nach Vermessung und Berechnung erfolgt die Bezahlung. Ist dies erfolgt geht das Holz in Besitz des Unternehmens über und kann von diesem abtransportiert werden.
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